Vom Massen-Abmahn-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat man ja nun schon länger nichts mehr gehört. Nun aber der nächste Skandal - dabei hat er sich diesmal anscheinend aber in`s eigene Fleisch gebissen:
Ein Raunen ging Mitte des vergangenen Jahres durch die einschlägigen Webforen als bekannt wurde, dass die Kanzlei des Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth die Begriffe "eMule" und "edonkey" für Mandanten als Marke registriert hatte. Im Fall von "eMule" erfolgte der Eintrag ins Markenregister für die "Firstway Medien GmbH", "edonkey" hat die Kanzlei für einen Frank Dümpelmann registriert. Damals wurde wild spekuliert, was die Mandanten von Gravenreuths Kanzlei wohl mit den nunmehr geschützten Begriffen anfangen wollten. eDonkey2000 ist das wohl meistgenutzte P2P-Netzwerk zum Download von Filmen. Der Client eMule ist ein sehr beliebtes Tool, das als Open-Source-Projekt auf dem eDonkey-Protokoll aufsetzt.
>> Bericht bei heise