Freispruch für Links
Wie weit geht die Haftbarkeit für Links in online veröffentlichten Artikeln? Nicht so weit wie bisher gedacht, beschied der Bundesgerichtshof: Online-Publisher hafteten nur dann, wenn sich die Strafbarkeit der Inhalte auf den ersten Blick aufdränge. Das Urteil ist ein Zugeständnis an die Grundstruktur des Webs.
Bericht bei Spiegel.de