Freispruch für Links

Wie weit geht die Haftbarkeit für Links in online veröffentlichten Artikeln? Nicht so weit wie bisher gedacht, beschied der Bundesgerichtshof: Online-Publisher hafteten nur dann, wenn sich die Strafbarkeit der Inhalte auf den ersten Blick aufdränge. Das Urteil ist ein Zugeständnis an die Grundstruktur des Webs.

Bericht bei Spiegel.de

 Mittwoch, 9. Juni 2004, 11:24, von psycko | |comment












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